Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angaben und Informationen
Sämtliche Objektangaben und Informationen in Exposees, elektronischen und schriftlichen Mitteilungen basieren ausschließlich auf den vom Auftraggeber bzw. von einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten erteilten Informationen. Samir Immobilien übernimmt für deren Richtigkeit keinerlei Haftung.
2. Weitergabeverbot
Alle Angebote in Form von Exposees und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und elektronischer Form sind streng vertraulich und nur für den Kauf- oder Mietinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
Gibt der Interessent diese ohne Zustimmung weiter und kommt es zum Abschluss eines Kauf-/Mietvertrages des Dritten mit dem nachgewiesenen Auftraggeber, ist der Interessent Samir Immobilien gegenüber zum Schadenersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.
3. Maklerprovision
Ein Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrages bzw. Mietvertrages. Die Provision ist verdient und zur Zahlung fällig nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. nach Unterzeichnung des Mietvertrages.
Bei Abschluss eines durch Samir Immobilien vermittelten Kaufvertrages beträgt die Höhe der Provision aus dem beurkundeten Kaufpreis zurzeit 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. für jede Vertragspartei, d.h. jeweils für Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen.
Bei Vermietungen von Wohnimmobilien und wirtschaftlich identischen Geschäften beträgt die Provision 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. gesetzl. MwSt. Die Provision ist vom Auftraggeber zu bezahlen.
Bei Vermietung von gewerblichen Objekten beträgt die Provision 3,57 Monatswarmmieten (= Kaltmiete + sämtliche Nebenkosten + Heizung) inkl. gesetzl. MwSt. Die Provision ist vom Auftraggeber und/oder vom Mieter zu bezahlen.
Die vorgenannten Provisionssätze gelten, so weit nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart oder in dem jeweiligen Angebot ausgewiesen ist.
4. Aufwandsersatz
Kommt der Kaufvertrag bzw. Mietvertrag nicht zustande, hat Samir Immobilien Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Die Höhe des Aufwandsersatzes beträgt höchstens 10 % der zu erwartenden Provision.
5. Doppeltätigkeit
Samir Immobilien ist berechtigt, für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig zu sein.
6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit die Vertragspartei durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
7. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche der Vertragspartei gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
8. Schriftform
Mündliche getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Samir Immobilien. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
9. Gerichtsstand
Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
10. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung wird zwischen den Vertragsparteien durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.
Stand Januar 2022